
Standortwahl
Vom Entsorgungsnachweis zum Sachplanverfahren
Wie die radioaktiven Abfälle in der Schweiz sicher und für ausreichend lange Zeit entsorgt werden können, zeigte die Nagra im Jahr 2002 mit dem Entsorgungsnachweis, den der Bund 2006 bestätigte. In der Folge ging es darum, den Standort des geplanten geologischen Tiefenlagers zu finden. Dies geschieht über ein im April 2008 vom Bund eingeleitetes transparentes, nachvollziehbares und verbindliches Verfahren: den Sachplan geologische Tiefenlager.
Das Sachplanverfahren – ein erprobter Prozess
Das sogenannte Sachplanverfahren ist ein Instrument der Raumplanung und wird bei nationalen Bauprojekten wie Bahnlinien, Autobahnen und Flughäfen eingesetzt. Mit diesem erprobten Verfahren wird der Standort für das geologische Tiefenlager nachvollziehbar und in intensiver Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen bestimmt. Die Sicherheit von Menschen und Umwelt hat dabei oberste Priorität. Die Auswirkungen an der Oberfläche, also Aspekte der Raumnutzung, Wirtschaft und Gesellschaft, werden bei der Standortsuche so weit wie technisch möglich und sinnvoll berücksichtigt.
Am Ende des Sachplanverfahrens wird der Bundesrat die definitive Standortwahl treffen. Nach der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat folgt die Genehmigung durch das Parlament. Falls das fakultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung ergriffen wird, findet eine Volksabstimmung statt.
Am Ende des Sachplanverfahrens wird der Bundesrat die definitive Standortwahl treffen. Nach der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat folgt die Genehmigung durch das Parlament. Falls das fakultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung ergriffen wird, findet eine Volksabstimmung statt.
Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Sachplanverfahren
Dieses Verfahren wird unter der Kontrolle des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Gesamtverantwortung des Bundesamtes für Energie (BFE) durchgeführt. Die Nagra hat die Aufgabe, die Standortsuche wissenschaftlich-technisch vorzubereiten und den Standort des geologischen Tiefenlagers vorzuschlagen. Diverse Bundesbehörden wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Umwelt (BAFU), aber auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Regionalkonferenzen als Vertreter der Standortregionen sind in die Arbeiten stark eingebunden.
Standortvorschlag der Nagra
Die Nagra hat gezeigt, dass im Opalinuston in der Nordschweiz ein geologisches Tiefenlager für alle Arten radioaktiver Abfälle gebaut werden kann. Im September 2022 schlug sie nach jahrzehntelanger Forschung die Region Nördlich Lägern (ZH) als Standort für das geologische Tiefenlager vor. Die Brennelemente-Verpackungsanlage (BEVA) soll in Würenlingen (AG) entstehen. Im April 2024 gab die Nagra die Gründung zweier Tochtergesellschaften (Nagra gTL AG und Nagra BEVA AG) bekannt, die für Bau sowie Betrieb des geologischen Tiefenlagers und der BEVA verantwortlich sein werden.