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SBR3137

Sicherheitsprinzipien

Die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit in Kernkraftwerken mit modernen Leichtwasserreaktoren, wie dem KKG, beruht auf, der gestaffelten Sicherheitsvorsorge, den mehrfach redundant vorhandenen Sicherheitssystemen sowie den diversitären Systemen.

Das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge unterscheidet verschiedene Sicherheitsebenen. Unterschieden wird zwischen

  • der Sicherheitsebene 1 – Massnahmen zur Vermeidung von Störungen im Betrieb der Anlage,
  • der Sicherheitsebene 2 – Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkung eingetretener Störungen und der Vermeidung des Eintritts von Störfällen,
  • der Sicherheitsebene 3 – Massnahmen zur Beherrschung von Störfällen,
  • der Sicherheitsebene 4 – Massnahmen zur Begrenzung der Folgen extrem unwahrscheinlicher postulierter Unfallabläufe.

 

Für Auslegung und Betrieb der Anlage (Sicherheitsebene 1) gelten besondere Anforderungen wie zum Beispiel: ausreichende Sicherheitszuschläge bei der Auslegung der Systeme und Anlagenteile,

  • sorgfältige Auswahl der Werkstoffe und umfangreiche Werkstoffprüfungen,
  • umfassende Qualitätssicherung bei Fertigung, Errichtung und Inbetriebnahme,
  • instandhaltungsfreundliche Konstruktion von Systemen und Anlagenteilen,
  • hoher Redundanzgrad der sicherheitstechnischen Einrichtungen,
  • hoher Automatisierungsgrad zur Vermeidung von menschlichen Fehlern,
  • schonende Betriebsweise,
  • regelmässige Wiederholungsprüfungen und Inspektionen,
  • permanente Überwachung wichtiger Prozessgrössen
  • automatische Einleitung von Gegenmassnahmen bei Erreichen vorgegebener Grenzwerte,
  • systematische Aufzeichnung, Auswertung und sicherheitsorientierte Massnahmen aus eigenen und fremden Betriebserfahrungen,
  • umfassende Schulung und ständige Weiterbildung des Betriebspersonals.

 

Auf der Sicherheitsebene 1 sorgen die betrieblichen Systeme für einen ordnungsgemässen Betrieb der Anlagen und verhindern anomale Betriebszustände. Zur Beherrschung anomaler Betriebszustände (Sicherheitsebene 2) wurden die Systeme nach besonderen sicherheitstechnischen Grundsätzen ausgelegt. Spezielle Begrenzungseinrichtungen und der Aggregateschutz stellen sicher, dass Störungen des Leistungsbetriebs bezüglich ihrer Folgen begrenzt bleiben, indem bei einer Störung die Leistung des Reaktors abgesenkt oder bei Ausfall von Komponenten Reserveaggregate zugeschaltet werden. Durch den Eingriff der Begrenzungseinrichtungen können Schnellabschaltungen der Reaktoranlage vermieden werden. Jede vermiedene Schnellabschaltung schont die Anlage.

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