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Stellungnahme der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG zu den Vorwürfen von Tras und Greenpeace

8. Februar 2013 10:00

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Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) hat die von TRAS und Greenpeace öffentlich erhobenen Vorwürfe betreffend ihre Bilanzierung detailliert überprüft. Insbesondere hat auch die Revisionsgesellschaft Ernst & Young den Sachverhalt analysiert und mit geltenden Gesetzen und Rechnungslegungsstandards verglichen.

Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG kommt zum Schluss, dass die Vorwürfe von TRAS und Greenpeace haltlos sind. Sämtliche Angaben in der Bilanz des KKG sind korrekt, entsprechen sowohl dem Obligationenrecht als auch dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und sind in der publizierten Jahresrechnung transparent dargestellt.

Die Aktivierung der Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Entsorgungskosten ist nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER, den die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG anwendet, vorgegeben und nach Obligationenrecht korrekt. Der Aktivierung der Kosten stehen Rückstellungen gegenüber, was transparent ausgewiesen ist; damit entsteht bei der Aktivierung kein Eigenkapital.

Ebenso ist die von KKG gewählte Verbuchung des Anspruchs der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG gegenüber dem Stilllegungsfonds und dem Entsorgungsfonds nach Obligationenrecht und dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER korrekt. Die Bilanzierung erfolgt zu einem Wert, der eine kalkulatorische Verzinsung umfasst, welche die Verordnung zu den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für die Fonds vorschreibt und welche der Langfristigkeit und der rechtlichen Ausgestaltung der Fonds Rechnung trägt.

Zudem stellen das Kernenergiegesetz (KEG) und die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) sicher, dass während dem Betrieb des Kernkraftwerkes alle notwendigen Mittel für den Nachbetrieb, die Stilllegung und die Entsorgung aller Abfälle erwirtschaftet und bereitgestellt werden. Alle fünf Jahre werden die Kostenstudien, auf deren Basis KKW-eigene Rückstellungen zu bilden und parallel dazu die entsprechenden finanziellen Mittel in zwei durch den Bund kontrollierte Fonds einzuzahlen sind, überprüft und die Beitragszahlungen neu festgelegt. Damit hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass bis zum Ende des Betriebs alle zu erwartenden zukünftigen Kosten gedeckt sind.


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