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Das KKG erhebt gegen die Verfügung der Verwaltungskommission der Fonds zu den neuen provisorischen Jahresbeiträgen keine Beschwerde.

12. März 2015 17:25

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Die revidierte Verordnung über die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070457/index.html) trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Verwaltungskommission der Fonds hat gestützt auf diese Revision eine Zwischenveranlagung vorgenommen und die Jahresbeiträge für die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG neu festgelegt.

Die neuen provisorischen Jahresbeiträge für das KKG für die Jahre 2015 und 2016 wurden im Januar 2015 verfügt. Das KKG hat gegen die Verfügung der Verwaltungskommission keine Beschwerde erhoben. Das KKG akzeptiert die Zielgrössen von 3,5 % für die Anlagerendite und 1,5 % für die Teuerungsrate. Den pauschalen Sicherheitszuschlag von 30 % erachtet das KKG nach wie vor als sachlich nicht fundiert. Das KKG geht deshalb davon aus, dass im Rahmen der Arbeit für die Kostenstudie 2016 eine neue Methodik zur Erfassung und Ausweisung von Unsicherheiten und Risiken eingeführt wird.


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