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Überblick

In Kernkraftwerken, Medizin, Industrie und Forschung entstehen radioaktive Abfälle. Ihre Menge ist im Vergleich zu den anderen Sonderabfällen, die wir tagtäglich hinterlassen, sehr gering. Trotzdem müssen sie verantwortungsbewusst entsorgt werden.  Die Nagra hat die Aufgabe, die sichere, dem Menschen und der Umwelt verpflichtete Entsorgung in der Schweiz zu realisieren. Dazu wurde sie von den Entsorgungspflichtigen gegründet: den Kernkraftwerkbetreibern und dem Bund, der für die  radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung zuständig ist.

Dass alle Arten von radioaktiven Abfällen in einem geologischen Tiefenlager in der Schweiz technisch sicher und dauerhaft entsorgt werden können, bestätigte der Bundesrat im Jahr 2006 mit der Annahme des Entsorgungsnachweises der Nagra. Wo genau dies geschehen soll, hat die Nagra im September 2022 vorgeschlagen: bei Stadel im Zürcher Unterland (Nördlich Lägern). Bei der Standortwahl hat die Sicherheit oberste Priorität.

Viel Strom für sehr wenig Abfall

Da Uran extrem energiedicht ist, braucht es nur sehr wenig davon, um grosse Mengen Strom zu erzeugen. Entsprechend gering ist auch die Menge der radioaktiven Abfälle aus den Schweizer Kernkraftwerken: In nur zwei Zündholzschachteln hat der hoch radioaktive Abfall Platz, der nach 50 Jahren Kernenergie auf jeden Bewohner der Schweiz entfällt.

Nach 50 Jahren Atomstromnutzung hinterlässt jeder Einwohner der Schweiz diese geringe Menge an ausgedientem hoch radioaktivem Kernbrennstoff. (Bild: Nuklearforum Schweiz)

Dazu kommen die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Kraftwerkbetrieb und dem Rückbau der Anlagen. Sie enthalten rund ein Prozent der gesamten Radioaktivität, und ihr Volumen ist im Vergleich zu anderen Abfällen ebenfalls gering: Aus der Kehrichtverbrennung hinterlässt jeder von uns fast 50 Mal mehr giftige schwermetallhaltige Rückstände, die in Deponien gelagert werden müssen. Gesamthaft wird ein Volumen von gut 82’000 Kubikmeter radioaktiver Abfälle erwartet, einschliesslich dickwandiger Verpackung. Knapp ein Fünftel davon sind Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Für mehr Informationen zu den Abfallarten und Abfallvolumen klicken Sie bitte hier.

Entsorgungskosten nach dem Verursacherprinzip

Die Kosten für die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle der Schweizer Kernkraftwerke werden nach dem Verursacherprinzip gedeckt. Wie auch beim Kauf elektronischer Geräte bezahlen die Konsumenten, die den Nutzen aus dem Atomstrom haben, die Entsorgung bereits mit dem Kaufpreis. Bereits während des Betriebs der Kernkraftwerke fallen laufend Entsorgungskosten an, welche die Betreiber direkt begleichen: zum Beispiel für Transporte und Lagerbehälter, den Betrieb des zentralen Zwischenlagers (Zwilag), die Behandlung und Verpackung der bereits angefallenen Abfälle wie auch für die Arbeiten der Nagra (Forschung, Planung, Standortsuche für die geologischen Tiefenlager).

Zur Deckung der Kosten für Stilllegung und Entsorgung nach Ausserbetriebnahme zahlen die Betreiber während der Laufzeit ihrer Kraftwerke Gelder in zwei staatlich kontrollierte Fonds ein. Pro Kilowattstunde Atomstrom wird dem Konsumenten rund ein Rappen für Stilllegung und Entsorgung verrechnet. Mit diesen Geldern werden in Zukunft die geologischen Tiefenlager gebaut und betrieben sowie der Rückbau der Kernkraftwerke finanziert. So entstehen künftigen Generationen keine ungedeckten Kosten.

Solide Finanzierung unter Bundesaufsicht

Der Finanzierungsprozess für die Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung der radioaktiven Abfälle läuft unter der Aufsicht des Bundes. Was Stilllegung und Entsorgung kosten werden, bestimmt eine vom Bund eingesetzte Kommission. Die Kommission beschliesst auch, wie viel die Kernkraftwerkbetreiber zu welchem Zeitpunkt in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einbezahlen müssen. Sie überwacht den Stand der Fonds, befindet über Höhe und Zeitpunkt des Ausgleichs allfälliger Fehlbeträge und Überschüsse der Fonds und überwacht die Anlage des Fondsvermögens.

Sichere Entsorgung tief in der Erde

Die radioaktiven Abfälle sollen in der Schweiz künftig im sogenannten geologischen Tiefenlager in der Region Nördlich Lägern in mehreren Hundert Metern Tiefe gelagert werden. Das optimale Wirtsgestein in der Schweiz für die Lagerung hochaktiver Abfälle ist Opalinuston, der in der Nordschweiz verbreitet zu finden ist. 

Stabile Öberfläche des geologischen Tiefenlagers
Stabil über viele Jahrmillionen: Im Untergrund bleibt die Zeit sozusagen stehen, während sich die Erdoberfläche ständig verändert. (Bild: Nagra)

Das wasserundurchlässige und selbstabdichtende Gestein Opalinuston entstand vor 175 Millionen Jahren aus Ablagerungen am Meeresboden. Perfekt erhaltene Ammoniten und Einschlüsse von Meerwasser aus jener Zeit zeugen davon, wie natürlich stabil die Schichten des Opalinuston seit Jahrmillionen sind. Sie bieten Gewähr, dass die Nuklearabfälle während des Abklingens ihrer Radioaktivität sicher eingeschlossen bleiben.

Warteschlaufe im Zwischenlager

Ausgediente Brennelemente geben noch zu viel Wärme ab, als dass sie vom Kernkraftwerk direkt ins Tiefenlager verbracht werden könnten. Daher werden sie zuerst einige Jahre im Abklingbecken des Kraftwerkes gelagert. In dieser Zeit kühlen sie ab, und ein wesentlicher Teil der für die Wärme verantwortlichen Radioaktivität klingt ab. Die Giftigkeit der Abfälle (Radiotoxizität) nimmt hingegen weit langsamer ab.

Anschliessend werden die Brennelemente im Zentralen Zwischenlager «Zwilag» in Würenlingen  gelagert, bis ein geologisches Tiefenlager für hoch radioaktive Abfälle in Betrieb ist, was zirka 2060 der Fall sein wird.

Neben den ausgedienten Brennelementen aus den Schweizer Kernkraftwerken fasst das Zwischenlager auch die verglasten hochaktiven Abfälle aus den Wiederaufbereitungsanlagen, in denen ein Teil der Brennelemente dem Recycling zugeführt wurde. Auch ein wesentlicher Teil der schwach radioaktiven Abfälle wird im Zwilag für die Tiefenlagerung behandelt und definitiv verpackt.

Zwilag Luftaufnahme
Vorbereitung der Tiefenlagerung: Zwischenlager in Würenlingen. (Bild: Zwilag)

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