Der Verwaltungsrat der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG hat beschlossen, anlässlich der nächsten Generalversammlung vom 5. Juni 2018 eine Statutenänderung zu beantragen und den Artikel 2 über den Zweck der Gesellschaft zu präzisieren.
Mit dieser Änderung sollen die neben der Stromproduktion etablierten Tätigkeiten, wie die Abgabe von Prozessdampf an Industriekunden, in den Statuten besser abgebildet werden. Zudem soll die Grundlage geschaffen werden, allenfalls neue mögliche Geschäftsfelder – beispielsweise Isotopenproduktion – erschliessen zu können.