zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
KKG3358 RGB

Stellungnahme des Kernkraftwerk Gösgen zur ENSI Verfügung vom 5. Mai 2011

5. Mai 2011 10:00

Zurück zur Übersicht

Nach den Ereignissen in Japan hat das ENSI die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke überprüft und weitreichende Forderungen erhoben, die über den heutigen, bereits sehr strengen gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Aufgrund der bereits sehr umfassenden ursprünglichen Auslegung gegen externe Ereignisse und den bisher getätigten Nachrüstungen von mehr als 500 Mio Franken sind wir zuversichtlich, dass das Kernkraftwerk Gösgen auch die neuen strengeren Anforderungen erfüllen wird.

Aus Sicht des ENSI ist die Kühlmittelversorgung der Sicherheitssysteme des KKGs gegen Überflutung und Erdbeben geschützt. Mit den dreifach redundanten Beckenkühlkreisläufen, die ebenfalls erdbebengeschützt sind, erreiche das KKG einen hohen Schutz zur Gewährleistung einer ausreichenden Wärmeabfuhr aus dem Brennelementlagerbecken. Beim externen Nasslager bestätigt das ENSI dem KKG gar einen ausserordentlich hohen Schutz gegen externe Ereignisse.

Wie in der Kerntechnik üblich, sollen auch aus den Vorfällen in Japan Lehren gezogen werden. Deshalb wird das KKG aufgefordert, Lösungsansätze vorzulegen wie im Notstandleitstand die Instrumentierung zur Überwachung der Brennelementbeckentemperatur und des Füllstandes nachgerüstet werden kann. Diese Instrumente sind heute ausschliesslich im Kommandoraum verfügbar. Das KKG wird die geforderten zusätzlichen Temperatur- und Niveauanzeigen im Notstandleitstand nachrüsten. Auch den geforderten Bericht zu Wasserstoffexplosionen im Bereich der Brennelementbecken wird KKG termingerecht einreichen.


Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um unseren Besuchern ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, zu Statistik- und Marketingzwecken sowie zur Einbindung externer Inhalte. Im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Technologien werden Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert und/oder abgerufen.