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Finanzierung

Bereits während des Betriebs fallen für die Kernkraftwerkbetreiber Entsorgungskosten an, die sie laufend begleichen. Nach dem Leistungsbetrieb eines Kernkraftwerks folgt ein rund fünf Jahre dauernder Nachbetrieb. Diese Zeit wird benötigt, um die Brennelemente in ein Zwischenlager oder in ein geologisches Tiefenlager zu bringen und den Rückbau der Anlage vorzubereiten. Die Kosten für den Nachbetrieb werden schon während des Leistungsbetriebs zurückgestellt und während des Nachbetriebs direkt durch die Betreiber bezahlt. Am Ende des Nachbetriebs beginnt der vollständige Rückbau der Anlage.

Die Gelder für den Rückbau der Kernkraftwerke, die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, die Entsorgung aller Abfälle und für den Bau und Betrieb der geologischen Tiefenlager bis zum definitiven Verschluss wurden seit Betriebsaufnahme der Kernkraftwerke zurückgestellt. Seit 1985 (für die Stilllegung) und 2001 (für die Entsorgung) werden die Gelder von zwei staatlich kontrollierten Fonds verwaltet.

Was die Stilllegung und die Entsorgung kosten wird, wie viel Geld also zu welchem Zeitpunkt in den Fonds vorhanden sein muss und wie viel die Betreiber jährlich in die Fonds einzuzahlen haben, bestimmt das UVEK basierend auf den alle fünf Jahre durchgeführten Kostenstudien.

Für diese Kostenstudien ist detailliertes Wissen über die Abläufe in den Kernkraftwerken nötig. Deshalb werden sie durch swissnuclear erstellt und durch unabhängige Experten, das ENSI, die Geschäftsstelle des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) und das Bundesamt für Energie geprüft. Die wichtigsten Parameter für die Festlegung der Jahresbeiträge hat der Bundesrat in der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) vorgegeben.

Solide auf Kurs: Finanzierung Entsorgung, Stilllegung und Nachbetrieb

Alle Arbeiten für die Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle kosten insgesamt 23,1 Milliarden Franken (Stand Kostenstudie 2021). Darin inbegriffen sind sämtliche bereits bezahlten Entsorgungsaufwendungen wie Wiederaufarbeitung, Zwischenlagerung, Transporte und wissenschaftliche Untersuchungen seit der Gründung der Nagra zu Beginn der 70er-Jahre. Die Kosten für die Stilllegung betragen 3,7 Milliarden Franken, die Kosten für die Entsorgung 19,4 Milliarden Franken. Von den Entsorgungskosten wird ein beträchtlicher Teil bereits während des Betriebs direkt bezahlt bzw. zurückgestellt: Ende 2021 waren bereits 7,5 Milliarden Franken bezahlt. Die Fonds enthielten 8,9 Milliarden Franken.

Die durch die Betreiber in die Fonds einbezahlten Gelder werden am Finanzmarkt angelegt. Geht man im langjährigen Mittel von einer Realrendite von 1,6 Prozent aus (2,1 Prozent Rendite minus 0,5 Prozent Teuerung), fallen dank der langen Anlagezeit von bis zu 100 Jahren noch 4,9 Milliarden Franken an Kapitalerträgen an. Somit wären per Ende 2021 von den Betreibern und dem Bund noch je 900 Millionen Franken in die Fonds einzuzahlen.

220222 Grafik Kosten KS21 Ende 2020

In diesen Kosten enthalten sind auch die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung, die der Bund tragen muss. Das Bundesamt für Gesundheit koordiniert die Entsorgung dieser Abfälle resp. ihre Konditionierung und Zwischenlagerung im Bundeszwischenlager (BZL) am Paul Scherrer Institut und erhebt dafür eine volumenabhängige Gebühr.

Die Branche haftet gemeinsam

Sollte ein Betreiber eines Kernkraftwerks zahlungsunfähig werden, müssen gemäss Kernenergiegesetz die übrigen Kernkraftwerke entsprechend ihrem Anteil einspringen und die Fehlbeträge aus ihren eigenen Mitteln leisten. Sollten sie das nicht können – falls also alle vom Gesetzgeber vorgenommenen Absicherungen versagen –, entscheidet die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nicht gedeckten Kosten beteiligt.


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