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Zutrittsantrag für Fremdfirmen

 
 

 
 

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Das Dokument enthält den "Zutrittsantrag", die "Weisung für Fremdfirmen" und die "Weisung für Fremdpersonal".


A) Bitte füllen Sie den "Zutrittsantrag" gemäss folgender Anleitung aus:

1. Füllen Sie den Teil 1 "Arbeitgeber oder Arbeitnehmer" elektronisch aus.

2. Drucken Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an

Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG
zHv. Einkauf
4658 Däniken

3. Das Formular "Zutrittsantrag" muss mit dem vollständig und gut leserlich ausgefüllten Teil 1 mindestens 14 Tage vor Beginn des Arbeitseinsatzes im Besitz des KKG sein. Andernfalls müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen.

4. Ihr Personal hat am ersten Arbeitstag einen amtlichen Ausweis mit Foto (Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Personalausweis) auf sich zu tragen und der Betriebswache vorzuweisen.

5. Ausländische Arbeitskräfte, die sich länger als 8 Tage in der Anlage aufhalten, haben sich überdies mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis, Arbeitsbewilligung) zu legitimieren.

6. Für Arbeiten in der kontrollierten Zone muss dem Strahlenschutz am ersten Arbeitstag das temporäre Dosisdokument (Strahlenpass) vorgewiesen werden.
Personen, die ohne die entsprechenden Unterlagen im Kernkraftwerk Gösgen eintreffen, müssen zurückgewiesen werden.

Beachten Sie bitte: Die alten Formulare werden per sofort nicht mehr akzeptiert.


B) Lesen Sie bitte die "Weisung für Fremdfirmen" und "Weisung für Fremdpersonal" durch.
 

Medienmitteilung

21. Juni 2010: Jahresrevision abgeschlossen

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Strahlenschutzfachkraft (m/w)
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© Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG

CH-4658 Däniken

T: +41 (0)62 288 20 00
F: +41 (0)62 288 20 01

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