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Sicherheit und Wirtschaftlichkeit gehen Hand in Hand

Die Sicherheit einer Kernanlage muss jederzeit gewährleistet sein – auch wenn Menschen Fehler machen oder die Technik versagt. Deshalb wurden unsere Kernkraftwerke bzw. Atomkraftwerke so gebaut, dass sie auch bei schweren Störfallen gutmütig reagieren und ausreichend Zeit zum Eingreifen bleibt.

Diese Sicherheitskultur hat Früchte getragen: In der westlichen Welt ist bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie bzw. Atomenergie noch nie ein Unfall passiert, bei dem Mensch oder Umwelt ausserhalb einer Anlage nachweislich zu Schaden gekommen wären. Dennoch arbeiten Wissenschafter und Ingenieure stetig daran, die Kerntechnik noch sicherer zu machen.

Vorsorge für den schlimmsten anzunehmenden Fall

Eine ausgeprägte Sicherheitsphilosophie in den Kernkraftwerken (KKW) hat dazu geführt, dass in den westlichen Industrieländern die Atomenergie zu den sichersten Energiesystemen überhaupt gehört. Das geht aus einer umfassenden Untersuchung des zur ETH gehörenden Paul Scherrer Instituts hervor (siehe rechte Randspalte).

Das hohe Sicherheitsniveau wird mit den folgenden Massnahmen erreicht:

  • Erstens werden die Kernanlagen sorgfältig geplant, gebaut und betrieben mit dem Ziel, dass Störungen gar nicht erst auftreten. Das Kernkraftwerkspersonal wird umfassen aus- und weitergebildet.
  • Zweitens werden die Atomkraftwerke (AKW) so gebaut, dass Störfälle, die nach menschlichem Ermessen nicht auszuschliessen sind, durch die Sicherheitssysteme ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt beherrscht werden können. Diese Sicherheitssysteme sind mehrfach vorhanden, so dass die Sicherheit auch dann gewährleistet ist, wenn einzelne Teile oder ein ganzes Sicherheitssystem ausfallen.
  • Drittens verfügen Kernkraftwerke westlichen Typs über mehrere ineinandergeschachtelte Barrieren, die im schlimmsten anzunehmenden Fall den Austritt von radioaktiven Stoffen in die Umwelt verhindern.
Das Prinzip der Mehrfachbarrieren
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Das Babuschka-Prinzip

Schwere Störfälle sind sehr unwahrscheinlich. Um Mensch und Natur aber auch in einem solchen Fall  zuverlässig vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, werden Atomkraftwerke nach dem Babuschka-Prinzip gebaut. Wie bei den als «Matrioschka» bzw. «Babuschka» bekannten russischen Holzpuppen werden die Barrieren gegen den Austritt von Radioaktivität ineinandergeschachtelt. Ganz im Innern befindet sich der Kernbrennstoff mit den radioaktiven Stoffen. Die äusserste Hülle – das Reaktorgebäude aus meterdickem Beton – schützt die Anlage gleichzeitig gegen Bedrohungen von Aussen wie beispielsweise ein Flugzeugabsturz.

Die Sicherheitsbarrieren wirken daher wie ineinander gestellte Gefässe. Tritt bei einem dieser Behälter ein Leck auf, sorgen die übrigen weiterhin für Sicherheit. Damit gefährliche Mengen an Radioaktivität überhaupt austreten könnten, müssten gleichzeitig sämtliche Behälter undicht werden. Das ist extrem unwahrscheinlich.

Mehrfach ineinandergeschachtelt: Versagt ein Behälter, sorgen die übrigen weiterhin für Sicherheit. (Bild: Nuklearforum Schweiz)
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Tschernobyl und Three-Mile-Island

Am 26. April 1986 ereignete sich im Atomkraftwerk Tschernobyl in der damaligen Sowjetunion ein schwerer Unfall, bei dem grosse Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt wurden. Auslöser war ein grober Verstoss der Bedienungsmannschaft gegen die Betriebsvorschriften. Die Katastrophe wurde möglich, weil der Unglücksreaktor sowjetischer Bauart schwerwiegende Mängel in seiner Konstruktion aufwies (die Fehler nicht verzeiht) und weil die bei westlichen Kernkraftwerken üblichen Sicherheitsbarrieren fehlten. Eine Anlage wie in Tschernobyl wäre in der Schweiz nie bewilligt worden.

Anders verlief der schwere Störfall im Atomkraftwerk Three-Mile-Island in den USA am 28. März 1979, das mit unseren Kernkraftwerken vergleichbar ist. Obwohl damals ein Teil des Kernbrennstoffs schmolz, blieb die Schmelze im Reaktordruckbehälter – der zweiten von fünf Barrieren – eingeschlossen. Weder Menschen noch Umwelt kamen zu Schaden. Die Fehlertoleranz und die Sicherheitsbarrieren westlicher Atomkraftwerke bewährten sich. Dennoch wird die Sicherheit in den bestehenden und neuen Kernkraftwerken laufend weiter erhöht.

Bewährte Sicherheitskultur: Trotz Kernschmelze kamen beim Störfall in Three-Mile-Island (USA) weder Mensch noch Umwelt zu Schaden.

Für mehr Informationen zu den modernen Kernkraftwerken klicken Sie hier.

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Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

In der westlichen Welt ist bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie noch nie ein Unfall passiert, bei dem die Umwelt oder die Bevölkerung nachweislich zu Schaden gekommen wären. Wichtig ist aber, dass diese Sicherheitskultur immer wieder überprüft und gelebt wird.

In den letzten Jahrzehnten hat weltweit die Zuverlässigkeit der Kernkraftwerke laufend zugenommen. Modernisierungen erhöhen die Sicherheit noch weiter. Denn Sicherheit und Unternehmensgewinn gehen Hand in Hand: Nur eine sichere Anlage ist auch eine wirtschaftliche Anlage.

Sorgfältige Wartung: Sicherheit und Wirtschaftlichkeit gehen Hand in Hand. (Bild: KKL)
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Geschützt gegen Terrorangriffe

Die Gefahr von Terroranschlägen ist bei den Schweizer Kernanlagen von der Planungsphase an berücksichtigt worden. Nach dem Terrorangriff vom 11. September 2001 in New York haben die Schweizer Aufsichtsbehörden die Sicherheit der Atomkraftwerke gegen Angriffe mit grossen Verkehrsflugzeugen umfassend überprüft.

Die Ergebnisse zeigen: Für die neueren Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt kann nahezu ein Vollschutz nachgewiesen werden. Aber auch die dienstälteren Anlagen Beznau und Mühleberg verfügen über einen hohen Schutzgrad, vor allem wegen den bereits vor den Ereignissen in New York nachgerüsteten, speziell gebunkerten Notstandssystemen. Bei den Kernkraftwerken, die heute gebaut werden, wird der Schutz gegen Flugzeugabsturz nochmals verbessert.

Für den ausführlichen Bericht der Aufsichtsbehörde ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat, vormals HSK) zu einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz klicken Sie bitte hier.

Vorsorge gegen Flugzeugabsturz: Schutz durch meterdicken Beton. (Bild: KKG)
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Geschützt gegen Erdbeben

Die schweizerischen Kernkraftwerke sind so geplant, gebaut und nachgerüstet worden, dass sie auch schweren Erdbeben widerstehen können. Für sie – wie auch für die Staumauern – gelten weitaus strengere Bestimmungen als für Normalbauten. Die Atomkraftwerke gehören daher zu den erdbebensichersten Bauten der Schweiz (siehe rechte Randspalte).

Durch sicheres Bauen und die sorgfältige Wahl des Baugrunds können Kernkraftwerke auch sehr starke Beben ohne wesentliche Schäden überstehen. Das belegen die Erfahrungen aus Japan und Kalifornien, wo vergleichsweise oft schwere Erdbeben auftreten.

Erdbebenschutz als Daueraufgabe: Bodenuntersuchen in einem Schweizer Kernkraftwerk. (Bild: KKG)
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Bevölkerung anerkennt Leistungsausweis

In der Schweiz anerkennt die Bevölkerung den Leistungsausweis der Kernkraftwerke. Im Mai 2003 verwarfen die Stimmberechtigten eine Atom-Ausstiegsinitiative deutlich mit 66,3% Nein-Stimmen, und auch die Verlängerung des zehnjährigen Bauverbots für neue Atomkraftwerke fand mit 58,4% Nein-Stimmen keine Mehrheit. Umfragen zeigen immer wieder, dass gut zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger die Schweizer Kernkraftwerke als nötig für die Stromversorgung erachten und über drei Viertel ihrer Sicherheit ein gutes Zeugnis ausstellen.

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Hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgends

Kein seriöser Ingenieur kann behaupten, dass das Risiko der Kernenergie exakt Null ist. Hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgendwo. Stets gilt es, Risiken und Nutzen realistisch gegeneinander abzuwägen. Bei einem Verzicht auf die Atomenergie müssten wir andere, viel grössere Risiken bei Versorgungssicherheit, Arbeitsplätzen, Luftverschmutzung und Klimawandel eingehen. Dazu ein Zitat aus der internationalen Wirtschaftszeitung «Economist» vom April 2006: «Wer auch kleinste Risiken vermeiden will, kann erleben, dass er dafür deutlich grössere in Kauf nehmen muss.»

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Unbegrenzte Haftpflicht

Das schweizerische Kernenergiehaftpflichtgesetz ist kürzlich überarbeitet worden. Bei Inkrafttreten der Gesetzesrevision wird in der Schweiz die obligatorische Versicherungsdeckung von heute einer Milliarde Franken auf 1,8 Milliarden Franken erhöht (siehe rechte Randspalte). Der Inhaber einer Kernanlage haftet aber grundsätzlich unbegrenzt und unabhängig davon, ob er selbst oder ein Zulieferunternehmen einen allfälligen Schaden verursacht. Bei der Haftung im Bereich der Kernenergie kennt die Schweiz eine der weltweit fortschrittlichsten Gesetzgebungen.

In der Schweiz anerkennt die Bevölkerung den Leistungsausweis der Kernkraftwerke. Im Mai 2003 verwarfen die Stimmberechtigten eine Atom-Ausstiegsinitiative deutlich mit 66,3% Nein-Stimmen, und auch die Verlängerung des zehnjährigen Bauverbots für neue Atomkraftwerke fand mit 58,4% Nein-Stimmen keine Mehrheit. Umfragen zeigen immer wieder, dass gut zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger die Schweizer Kernkraftwerke als nötig für die Stromversorgung erachten und über drei Viertel ihrer Sicherheit ein gutes Zeugnis ausstellen.


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21. Juni 2010: Jahresrevision abgeschlossen

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