Je höher die Stufe, desto schwerwiegender der Vorfall. Stufe 1 beschreibt Abweichungen vom Normalbetrieb, die kein Eingreifen von Sicherheitssystemen erfordern, aber Mängel in der Sicherheitskultur aufzeigen. Stufe 7 beschreibt einen schwerwiegenden Unfall mit weit reichenden Folgen für Gesundheit und Umwelt.
Die nationalen Aufsichtsbehörden überwachen das einwandfreie Funktionieren der Kernanlagen ständig. Selbst Vorkommnisse, die ohne Bedeutung für die Sicherheit sind und deshalb unterhalb der Stufe 1 liegen, müssen gemeldet werden und werden auf der Stufe «0» (Null) klassiert. In der Schweiz legt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), (siehe rechte Randspalte) die definitive INES-Klassierung eines Vorkommnisses fest.
Vorkommnisse der INES-Stufe 1 kommen in der Schweiz hin und wieder vor. Vorkommnisse der Stufe 2 – Zwischenfälle mit Versagen von Sicherheitseinrichtungen, aber noch genügend Sicherheitsreserven, um auch mit zusätzlichen Fehlern fertig zu werden – sind in westlichen Kernkraftwerken bereits sehr selten. Seit der offiziellen Einführung der INES-Skala im Jahr 1992 ist die Stufe 2 in den Schweizer Kernkraftwerken (KKW) erst einmal aufgetreten.
Der Unfall im unterirdischen Versuchsreaktor in Lucens (Kanton Waadt) im Jahr 1969 würde heute wahrscheinlich mit der INES-Stufe 4 belegt. Der schwerwiegende Unfall, der sich 1986 im damals noch sowjetischen Atomkraftwerk (AKW) Tschernobyl ereignete, wurde von der IAEA nachträglich der INES-Stufe 7 zugeordnet; der Unfall mit Reaktorschaden 1979 im amerikanischen Kernkraftwerk Three Mile Island der Stufe 5.
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