Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat die Schweizer Kernkraftwerke auf eventuelle Auslegungsmängel mittels Verfügungen überprüft. Die Ursache für diese Überprüfungen war der schwere Unfall der Reaktoranlagen auf dem Standort Fukushima Dai-Ichi als Folge des starken Erdbebens mit anschliessendem Tsunami am 11. März 2011.
In einem Brief vom 25. Januar 2013 an das Kernkraftwerk Gösgen (KKG) stellt das Ensi fest, dass alle Forderungen der fünf Verfügungen erfüllt worden sind. Mit diesem Brief schliesst das Ensi die Überprüfung des KKG auf Auslegungsmängel ab.
