Beim Betrieb eines Kernkraftwerks bzw. Atomkraftwerks entstehen verschiedene Arten radioaktiver Abfälle. Sie stellen – je nach Zusammensetzung – ein Gefahrenpotenzial für einige hundert bis gut hunderttausend Jahre dar und müssen daher über diese Zeiträume hinweg aus dem Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen entfernt werden.
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat nach jahrelangen Vorarbeiten nachgewiesen, dass die radioaktiven Abfälle in der Schweiz sicher und auf Dauer entsorgt werden können. Nach eingehender Prüfung durch Fachleute im In- und Ausland hat der Bundesrat diesen Entsorgungsnachweis für alle Arten der radioaktiven Abfälle genehmigt.
