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Entsorgung ohne Sorgen für zukünftige Generationen

Beim Betrieb eines Kernkraftwerks bzw. Atomkraftwerks entstehen verschiedene Arten radioaktiver Abfälle. Sie stellen – je nach Zusammensetzung – ein Gefahrenpotenzial für einige hundert bis gut hunderttausend Jahre dar und müssen daher über diese Zeiträume hinweg aus dem Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen entfernt werden.

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat nach jahrelangen Vorarbeiten nachgewiesen, dass die radioaktiven Abfälle in der Schweiz sicher und auf Dauer entsorgt werden können. Nach eingehender Prüfung durch Fachleute im In- und Ausland hat der Bundesrat diesen Entsorgungsnachweis für alle Arten der radioaktiven Abfälle genehmigt.

Entsorgung tief unter dem Erdboden

International sind sich die Fachleute seit langem einig: Die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geeigneten Gesteinen tief unter dem Erdboden ist der beste Entsorgungsweg. In solchen «geologischen Tiefenlagern» bleiben die radioaktiven Abfälle aus den Atomkraftwerken (AKW) auch über sehr lange Zeiträume und ohne Überwachung sicher eingeschlossen. Das gilt ebenso für die radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung.

Entsorgungskonzepte, deren Sicherheit auf ständiger Überwachung durch den Menschen beruht, erfüllen diese Anforderungen nicht. Das Schweizer Parlament hat daher die geologische Tiefenlagerung für alle Arten von radioaktiven Abfällen im Kernenergiegesetz verbindlich vorgeschrieben.

Das Entsorgungskonzept der Schweiz sieht vor, dass die radioaktiven Abfälle und die ausgedienten Brennelemente zunächst zwischengelagert werden – bei den Kernkraftwerken (KKW) und im zentralen Zwischenlager «Zwilag» in Würenlingen (Kanton Aargau). Dort können die hochradioaktiven Stoffe während rund 40 Jahren weiter abkühlen, wobei ein wesentlicher Teil ihrer Radioaktivität abklingt. Im «Zwilag» wird zudem ein grosser Teil jener Abfälle endlagergerecht verarbeitet, die nur schwach oder mittelstark radioaktiv sind.

Man unterscheidet verschiedene Arten von radioaktiven Abfällen, die unterschiedlich behandelt werden müssen, bevor man sie in geologischen Tiefenlagern entsorgen kann (Bild: Nagra)

Sobald die hochradioaktiven Abfälle und die ausgedienten Brennelemente genügend abgekühlt sind, werden sie in ein geologisches Tiefenlager verbracht. Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle benötigen dagegen keine Abkühlzeit und können jederzeit in einem Tiefenlager entsorgt werden.

Die Nagra sieht den Bau von zwei Tiefenlagern vor: Eines für die hochradioaktiven Abfälle (HAA) und die ausgedienten Brennelemente, und eines für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle (SMA). Die beiden Tiefenlager können nebeneinander in derselben Region liegen oder an unterschiedlichen Orten.

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Endgültiger Verschluss der Tiefenlager ...

Das Konzept der Langzeitlagerung in geologischen Tiefenlagern hat neben der Sicherheit noch einen weiteren Vorteil. Die Tiefenlager können nach der Einlagerung der radioaktiven Abfälle definitiv verschlossen werden. Sie müssen dann nicht mehr überwacht werden. Die Lage tief unten im Gestein stellt sicher, dass die radioaktive Abfälle von Mensch und Umwelt ferngehalten werden, unabhängig der gesellschaftlichen und klimatischen Veränderungen, die sich an der Erdoberfläche abspielen.

Am Ende steht der definitive Verschluss der Tiefenlager mit mehreren technischen und geologischen Barrieren, so dass niemand mehr zu den radioaktiven Abfällen gelangen kann. (Bild: Nagra)
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... nach einer Phase der Überwachung und Rückholbarkeit

Das Kernenergiegesetz des Bundes verlangt, dass die geologischen Tiefenlager so gebaut werden, dass die radioaktiven Abfälle zunächst kontrollierbar bleiben und nötigenfalls vor dem Verschluss der Anlagen ohne grossen Aufwand zurückgeholt werden können.

Nach der Einlagerung der Abfälle werden die Tiefenlager daher während 50 Jahren unter Tage überwacht und der dauerhafte Schutz von Mensch und Umwelt kontrolliert. Anschliessend ordnet der Bundesrat die endgültigen Verschluss­arbeiten an. Nach dem ordnungsgemässen Verschluss kann der Bundesrat eine weitere, befristete Überwachung anordnen.

Die Rückholbarkeit während eines gewissen Zeitraums hat den Vorteil, dass die uns nachfolgenden Generationen die ausgedienten Brennelemente zurückholen können. Diese bestehen zum grössten Teil nicht aus radioaktivem Abfall, sondern aus Kernbrennstoff, der in künftigen Atomkraftwerken für die Energieproduktion eingesetzt werden kann. Mehr Informationen zum Kernbrennstoffkreislauf finden Sie hier.  

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Verantwortung der heutigen Generation

Ob und wann die Tiefenlager verschlossen werden, entscheiden die Menschen, die nach uns leben. Unsere Verantwortung ihnen gegenüber ist es, die heute produzierten radioaktiven Abfälle so zu hinterlassen, dass die nachfolgenden Generationen damit nicht belastet werden. Die Entsorgungspflichtigen sowie die Nutzer der Kernenergie sind es ihnen schuldig, den von Bundesrat und Nagra eingeschlagenen Weg zu Ende zu gehen und den Bau der Tiefenlager zügig voranzutreiben.

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Die Kosten tragen die heutigen Stromkonsumenten

Auch die Finanzierung der Entsorgungsarbeiten bis zum endgültigen Verschluss der Tiefenlager wird von der heutigen Generation sichergestellt, die ja auch den direkten Nutzen aus der Stromproduktion der Atomkraftwerke hat. Die dafür nötigen finanziellen Mittel werden von den Kernkraftwerkbetreibern laufend bezahlt oder in Fonds für die Zukunft sichergestellt. Ausführliche Informationen zu den beiden Fonds finden Sie hier.

Bezahlung der Kosten für Entsorgung und Stilllegung

Diese Mittel sind im heutigen Preis des Atomstroms enthalten und belaufen sich auf rund 0,8 Rappen pro Kilowattstunde. Durch die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips entstehen den zukünftigen Generationen keine ungedeckten Kosten (siehe Randspalte rechts).

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Entsorgungsnachweis vom Bundesrat genehmigt

Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle stehen heute weltweit Dutzende von Endlagern in Betrieb. Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle werden jedoch erst in einigen Jahrzehnten benötigt. Dennoch haben bereits einige Länder – zum Beispiel Finnland und die USA – die Standorte festgelegt und mit dem Bau begonnen.

Seit 1988 in Betrieb: Das geologische Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Forsmark, Schweden. (Bild: SKB)
Bau des 5 Kilometer langen Zugangstunnels zum geologischen Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle und ausgediente Brennelemente in Olkiluoto, Finnland. (Bild: Posiva)

In der Schweiz hat die Nagra nach vielen Jahren der Vorarbeit nachgewiesen, dass alle Arten von radioaktiven Abfällen im eigenen Land auf Dauer sicher entsorgt werden können. Für die hochradioaktiven Abfälle hat der Bundesrat diesen Entsorgungsnachweis im Sommer 2006 genehmigt. Vorgängig hatten unabhängige in- und ausländische Experten die Arbeiten der Nagra begutachtet und waren durchwegs zu positiven Beurteilungen gekommen. Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle hat der Bundesrat den Entsorgungsnachweis bereits 1988 genehmigt.

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Vom Wie zum Wo

Die Nagra hat gezeigt, dass es in tief unter der nördlichen Schweiz Gesteinsschichten gibt, in denen sichere geologische Tiefenlager für alle Arten von radioaktiven Abfällen gebaut werden können.

Die Frage. wie die radioaktiven Abfälle in der Schweiz dauerhaft entsorgt werden können, ist beantwortet. Die entscheidende Frage lautet heute, wo die entsprechenden Tiefenlager gebaut werden. Weiterführende Informationen zur Standortwahl finden sie hier.


Medienmitteilung

12. Januar 2012: Betriebsverlauf im Dezember

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