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Transport bestrahlter Brennelemente

 
 
Für den Transport bestrahlter Brennelemente und anderer radioaktiver Stoffe gelten gesetz- liche Vorschriften, die auf Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) beruhen. Ziel dieser Vorschriften sind der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlicher Strahlung sowie der Schutz des Transportgutes gegen äussere Einwirkungen. Bei abgebrannten Brennelementen, die in eine Wiederaufarbeitungsanlage oder in ein Zwischenlager transportiert werden, wird der Schutz durch strahlungabschirmende Transportbehälter gewährleistet. Die Behälter müssen vor ihrer Zulassung den Beweis erbringen, dass sie schwersten Unfall- situationen standhalten und dicht bleiben.

Medienmitteilung

11. Mai 2012: Kurzzeitige Leistungsreduktion im KKG

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