Aus den schweizerischen Kernkraftwerken gelangen nur sehr wenige radioaktive Stoffe in die Umwelt. Für die Kernkraftwerke sind die Grenzwerte so festgelegt, dass die Strahlendosis unter 0,3 Millisievert (mSv) bleibt. Eine Person, die sich dauernd an einem bestimmten Ort in der Umgebung eines Kernkraftwerks aufhält, ihre gesamte Nahrung von diesem Ort bezieht und nur Wasser aus dem Fluss unterhalb des Kernkraftwerks trinkt, darf pro Jahr nicht mehr als diese Dosis aufnehmen. Zum Vergleich: Insgesamt beträgt die durchschnittliche jährliche Strahlendosis in der Schweiz 4 mSv, wovon der Grossteil auf natürliche Strahlung (kosmische und terrestrische Strahlung) und medizinische Anwendungen zurückzuführen ist.
Der Grenzwert entspricht also weniger als einem Zehntel der durchschnittlichen natürlichen Strahlendosis in der Schweiz. Die tatsächlichen Abgaben der Atomkraftwerke liegen aber nochmals mindestens fünfzig Mal tiefer als die von den Behörden festgelegte Limite.
Das ENSI und die Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit kontrollieren, dass die Grenzwerte für die Abgabe von Radioaktivität an die Umwelt jederzeit eingehalten werden.